Die verkehrspsychologische Beratung gemäß §38 der (FeV)

Wer sich in der Probezeit befindet und in dieser Phase, nach einem Aufbauseminar gegen Verkehrsregeln oder Gesetze verstößt, bekommt früher oder später Post. Darin steht eine Empfehlung: Beratung im Bereich Verkehrspsychologie gemäß § 38 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Bei schwerwiegenden Verstößen kann unerfahrenen Fahrern zusätzlich eine MPU angeordnet werden.

Was tun bei wiederholten Verkehrsverstößen in Deutschland
Nehmen Sie eine Beratung bei einem MPU-Psychologen bei Verkehrsverstößen in Anspruch

Wann wird eine Beratung nach §38 FeV empfohlen?

Diese Beratung ist eine präventive Maßnahme. Sie richtet sich an Fahrer, die während der Probezeit bereits auffällig geworden sind. In der Regel haben diese Personen schon Pflichtseminare oder Nachschulungskurse hinter sich — und trotzdem erneut Geschwindigkeitsgrenzen überschritten oder andere Verstöße begangen.

Die Fahrerlaubnisbehörde schickt ein Schreiben, in dem sie empfiehlt, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Beratung nach § 38 FeV soll an die jüngsten Verstöße erinnern und die Risiken hinter dem Steuer sichtbar machen.

Diese Empfehlung verringert die Gefahr weiterer Sanktionen — bis hin zur MPU oder dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Für eine verkehrspsychologische Beratung können Sie sich direkt bei mir melden. Ich bin amtlich anerkannter Verkehrspsychologe und arbeite seit über 20 Jahren in diesem Feld. Verstöße gegen Verkehrsregeln und Gesetze — das ist mein Fachgebiet.

Ziel der Beratung gemäß § 38

Die Beratung dient der Prävention. Es geht darum, die Situation zu korrigieren, bevor sie kippt. Während des Gesprächs werden der Fahrstil analysiert, typische Risikosituationen durchleuchtet und die Gründe für wiederholte Verstöße herausgearbeitet.

Die Konsultation gemäß § 38 formt ein bewusstes, verantwortungsvolles Verhalten am Steuer. Nach dem Gespräch sinkt die Wahrscheinlichkeit, erneut Probleme mit den Behörden zu bekommen. Und der Fahrer behält seine Fahrerlaubnis — ohne erneute MPU.

Die ist darauf ausgerichtet, die Ursachen der Verstöße zu verstehen und das Verhalten am Steuer dauerhaft zu verändern. Das Gespräch folgt einer klaren Logik. Jeder Schritt führt zum selben Ergebnis.

Die Konsultation gemäß § 38 können Sie bequem über die Website buchen. Wählen Sie ein passendes Datum und eine passende Uhrzeit.

Vorbereitung von Fahrern auf die MPU bei Verkehrsverstößen

Wie läuft die Beratung nach § 38 ab?

Zunächst biete ich zwei Sitzungen an, jeweils eine Stunde. In der dritten Sitzung fassen wir die Ergebnisse zusammen — Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Wir gehen Ihre Situation im Detail durch, schauen uns die Umstände an und klären gemeinsam, was sich am Fahrstil oder am Verhalten hinter dem Steuer ändern muss. Die Beratung gemäß § 38 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) lässt sich bequem online buchen.

01

Bewusstsein für das eigene Verhalten

Zuerst klären wir, warum die Verstöße sich wiederholen. Was treibt das an — welche inneren Einstellungen, welche automatischen Reaktionen? Ohne dieses Verständnis gibt es keine stabilen Veränderungen.

03

Informelle Nachweise

MPU Gutachter achten auf offensichtliche Anzeichen der Veränderung. Dabei geht es nicht um offizielle Bescheinigungen, sondern um einfachere Formen. Welche genau — das hängt von Ihrem konkreten Fall ab und wird individuell besprochen.

05

Ehrliche und klare Haltung

Auswendig gelernte Sätze bringen nichts. Alles muss realistisch und nachvollziehbar sein. Wir trainieren, wie Sie Ihre Gedanken klar formulieren und so vermitteln, wie es die Gutachter erwarten.

02

Neues Verhaltensmodell im Straßenverkehr

Im Rahmen der Maßnahme entwickeln wir gemeinsam ein neues, sicheres Verhaltensmodell für typische Verkehrssituationen. Das Ergebnis: weniger wiederholte Verstöße, weniger Konflikte auf der Straße.

04

Psychologische Vorbereitung

Im Gespräch mit den Gutachtern zählt Sicherheit — in der eigenen Haltung und Position. Sie achten nicht nur darauf, was gesagt wird, sondern auch, wie es gesagt wird. Selbstkontrolle, logische Zusammenhänge und Konsistenz in den Aussagen sind entscheidend.

Etappen der verkehrspsychologischen Beratung nach § 38 FeV

Wir ermitteln die Ursachen wiederholter Verkehrsverstöße in Deutschland

Erstgespräch und Zielklärung

Zu Beginn klären wir Ihre aktuelle Situation und besprechen die Hintergründe der behördlichen Empfehlung. Sie erhalten einen klaren Überblick über den Ablauf der Beratung und die nächsten Schritte.

Wir entwickeln einen Handlungsplan für das erfolgreiche Bestehen der MPU

Individuelle Analyse Ihrer Situation

In vertraulicher Atmosphäre analysieren wir Ihr Fahrverhalten, mögliche Ursachen der Verstöße sowie persönliche Risikofaktoren. Ziel ist es, problematische Muster zu erkennen und nachvollziehbar zu machen.

Wir bereiten uns auf typische MPU-Fragen während der Probezeit vor

Ursachenarbeit und Selbstreflexion

Gemeinsam arbeiten wir die tieferliegenden Gründe für die Verstöße heraus. Sie lernen, Ihr Verhalten kritisch zu reflektieren und Zusammenhänge besser zu verstehen.

Wir entwickeln verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr bei MPU-Anordnung

Entwicklung neuer Verhaltensstrategien

Ich gebe Ihnen konkrete Empfehlungen und praktische инструменты, die Ihnen helfen, Ihr Verhalten im Straßenverkehr dauerhaft zu verändern und sicherer zu fahren.

Ich stelle eine Bescheinigung über das Beratungsgespräch mit dem Verkehrspsychologen auf Empfehlung der Kommission aus

Abschluss und Teilnahmebescheinigung

Zum Abschluss fassen wir die Ergebnisse zusammen und festigen die erreichten Veränderungen. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerlaubnisbehörde — ein важный фактор bei der дальнейшей оценке вашей пригодности к вождению.

Nehmen Sie eine Beratung bei einem MPU-Spezialisten bei Verkehrsverstößen in Anspruch

Verfügbare Formate für die Beratung

Die Beratung im Bereich Verkehrspsychologie nach § 38 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) biete ich sowohl online als auch persönlich an. Die Qualität hängt nicht vom Format ab. Ob im Büro oder per Videokonferenz — wir besprechen Ihr Anliegen vertraulich. Sie können mir vertrauen wie einem behandelnden Arzt.

Preise und Tarife

Der Grundkurs umfasst drei Sitzungen, jeweils eine Stunde. Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Situation und ihren Besonderheiten. Die erste Kennenlern-Konsultation gemäß § 38 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist kostenlos.

Erste Beratung über die Website buchen

Wir gehen die Situation gemeinsam durch und entwickeln einen Plan. Ich helfe Ihnen, damit umzugehen, und stelle am Ende die Teilnahmebescheinigung aus.

    Wichtige Informationen

    Wie lange dauert die verkehrspsychologische Beratung?

    Insgesamt etwa drei Stunden — jede Sitzung dauert rund 60 Minuten. Die genaue Anzahl und der Zeitplan richten sich nach Ihrer Situation und den Anforderungen der Behörde. Buchen können Sie die Beratung bequem über die Website.

    Eignet sich das Online-Format für die Beratung nach § 38?

    Ja. Es handelt sich um eine vollwertige Sitzung. Inhaltlich unterscheidet sie sich nicht von der persönlichen Beratung im Bereich Verkehrspsychologie. Das Format passt für die meisten Klienten. Am Ende erhalten Sie ebenfalls eine Teilnahmebescheinigung.

    Wozu brauche ich eine Bescheinigung vom Psychologen?

    Diese Bescheinigung belegt, dass Sie die Empfehlung der Experten nicht ignoriert haben, sondern bei einem Verkehrspsychologen waren. Sie kann bei der Behörde als Hebel dienen — und zeigen, dass Sie sich verändert haben und verantwortungsvoll am Steuer sitzen können.

    Kann man auf die Beratung nach § 38 verzichten?

    Formal ist sie nicht verpflichtend. Aber: Wenn die Behörde etwas empfiehlt, bevorzugt sie diejenigen, die der Empfehlung folgen. Wer das ignoriert, riskiert eine MPU, den Entzug der Fahrerlaubnis oder weitere Verstöße. Besser ist es, die Maßnahme als Präventionsmaßnahme zu nutzen und Nachweise der Verhaltensänderung vorzulegen.

    In welcher Sprache findet die Beratung statt?

    In der Sprache, die für Sie am bequemsten ist — Russisch oder Deutsch. So lässt sich die Situation gründlicher bearbeiten und eine klare Position formulieren.

    Was unterscheidet die Beratung nach § 38 FeV von der MPU?

    Die MPU wird bei schwerwiegenden Fällen angeordnet und umfasst eine umfassende medizinisch-psychologische Untersuchung. Die Beratung nach § 38 dagegen findet früher statt — sie ist auf Prävention weiterer Verstöße ausgerichtet.

    Was tun, wenn nach der Sitzung erneut ein Verstoß passiert?

    Dann besprechen wir die Lage gemeinsam. Wir identifizieren Risiken, Ursachen und die nächsten Schritte. Einen Termin können Sie über das Kontaktformular buchen.

    Werden die Gesprächsinhalte an die Behörden weitergegeben?

    Nein. Der Inhalt der Sitzungen ist vertraulich. An die Behörden geht ausschließlich die Teilnahmebescheinigung — ohne Details aus den Gesprächen.

    Kontakt

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