Menschen machen Fehler, irren sich und verstoßen gegen geltende Regeln. Das ist eben menschlich. Mancher tut dies zufällig und nur einmal, mancher tut es regelmäßig und ist sich nicht ausreichend bewusst, dass die Konsequenzen auf dem Fuß folgen. In Deutschland ist der Umgang mit Verkehrssündern überaus streng, und im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis muss die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) abgelegt werden. Keine Frage, jeder hat die Möglichkeit, seine Fehler wiedergutzumachen, indem er die Prüfung bei einer beliebigen deutschen medizinisch-psychologischen Einrichtung ablegt, aber fast niemandem gelingt es auf Anhieb ohne gebührende Vorbereitung.
Die MPU ist eine besondere Prüfung, die keineswegs umsonst konzipiert wurde. Die Straßenverkehrsbehörden müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden, die Teilnahme am Straßenverkehr streng kontrollieren. In erster Linie betrifft dies Personen, die wiederholt und schwerwiegend gegen die Regeln verstoßen, in Unfälle verwickelt wurden und diese provoziert haben, sowie Drogen- und Alkoholkonsumenten. Der erfahrene prüfende Psychologe steht bei der Begutachtung vor einer sehr schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabe: zu bestimmen, ob es sich bei einem Fahrer um einen Wiederholungstäter handelt oder nicht, inwiefern sich seine Lebenseinstellung und seine Einstellung zur begangenen Ordnungswidrigkeit während der Sperrfrist verändert haben, ob sich so etwas in Zukunft wiederholen wird. Den Experten zu täuschen, selbst bei Vorlage idealer Analysen und mit auswendig gelernten Antworten auf die Prüfungsfragen, ist im Prinzip unmöglich. Außerdem ist das endgültige Urteil des Psychologen nach dem mündlichen Gespräch mit dem Fahrer entscheidend, und hier wird sofort Nägel mit Köpfen gemacht.